Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermittlungsbedingungen der Braunlage Tourismus Marketing GmbH

Lieber Gast unserer Orte Braunlage, Hohegeiß oder Sankt Andreasberg,

bitte schenken Sie den nachstehenden Vermittlungsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Braunlage Tourismus Marketing GmbH (nachfolgend BTMG genannt). Diese Vermittlungsbedingungen werden Bestandteil des mit der BTMG als Vermittler von Unterbringungsleistungen geschlossenen Vermittlungsvertrages.

1. Gegenstand der Vermittlung

Die BTMG vermittelt über ein elektronisches Reservierungssystem Übernachtungsleistungen.

Die BTMG erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend Leistungsträger genannt und tritt daher ausschließlich als Vermittlungspartner auf und ist kein Veranstalter im Sinne des § 651 a Abs. 1. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Kunden (dem buchenden Gast) und dem Leistungsträger- dem Vermieter der Unterkunft- zustande. Die BTMG und den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag.

Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung.

2. Buchung und Vertragsschluss

2.1  Mit Ihrer Buchung bei der BTMG bieten Sie dem Vermieter der Unterkunft den Abschluss eines  Vertrages und der BTMG den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.

2.2  Die Buchung kann per Email, per Post, per Fax oder per Telefon vorgenommen werden.

2.3  Die in Ziffer 2.1 genannten Verträge gelten als erfüllt, wenn zwischen dem Buchenden und dem Leistungsträger ein Vertrag zustande gekommen ist. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, werden Sie unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung einer Buchungsbestätigung informiert. Bei einer elektronischen Buchung über das Internet erfolgt die Information durch die Anzeige einer Buchungsbestätigung am Ende des Buchungsvorganges. Sie haben die Möglichkeit sich diese Buchungsbestätigung nach Abschluss Ihrer Buchung auszudrucken.
2.4.  Mit dem Vermittlungsauftrag hat der Buchende seine Zustimmung zur elektronischen Erfassung der zur Vermittlung benötigten Daten gegeben. Die der BTMG zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.

3. Zahlung und Abwicklung bei Übernachtungsleistungen

Die Zahlungsabwicklung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Übernachtungspreises erfolgt zwischen dem Gast bzw. bei Buchungen über Reisebüros zwischen dem Reisebüro und dem Leistungsträger, dem Vermieter direkt.

4. Rücktritt / Stornierung

Haben Sie eine Übernachtungsleistung gebucht und stornieren Sie die Buchung oder nehmen Sie die gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch, kann der Leistungsträger Ersatz für seine Aufwendungen verlangen- Stornogebühren geltend machen. Bei der Berechnung des Ersatzes der Aufwendungen des Leistungsträgers sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers zu berücksichtigen. Die Rücktrittsgebühr ist sofort fällig.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten -Versicherung!

5. Gewährleistung / Haftung

Die BTMG ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Die BTMG haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb zu richten.

6. Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/ .

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

8. Gerichtsstand

Klagen gegen die BTMG sind an deren Sitz zu erheben. Für Klagen der BTMG gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der BTMG maßgebend.

Braunlage Tourismus Marketing GmbH

Elbingeröder Straße 17

38700 Braunlage

Stornobedingungen

der Braunlage Tourismus Marketing GmbH

Wenn durch den Gastgeber nichts anderes bestimmt ist, gilt für Umbuchungen, Stornierungen, Nichtanreise:

(1) Umbuchungen sind Änderungen von Gästenamen, Ankunfts- und Abreiseterminen, Verpflegungsart oder sonstigen gebuchten Leistungen.
(2) Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich, gegenüber dem Gast keine Umbuchungsentgelte zu erheben.
(3) Im Falle des Rücktritts des Gastes bleibt nach den gesetzlichen Bestimmungen der Anspruch des Beherbergungsbetriebes auf Bezahlung des vollen vereinbarten Aufenthaltspreises, einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der Beherbergungsbetrieb hat sich jedoch eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
(4) Der Beherbergungsbetrieb kann, bei Stornierungen der über die Buchungsstelle gebuchten Unterkünfte die ersparten Aufwendungen so ansetzen, dass dem Gast im Falle seines Rücktritts folgende Kosten vom Gesamtpreis in Rechnung gestellt werden:


Bei Zimmerbuchungen:
Ab 90. bis 31. Tag vor Anreise: 10%
30. bis 21. Tag vor Anreise: 20%
20. bis 11. Tag vor Anreise: 40%
10. bis 2. Tag vor Anreise: 60%
1 Tag vor Anreise bis einschl. Anreisetag: 80%

Bei Buchungen von Ferienwohnungen/Ferienhäusern:
Ab 90. bis 45. Tag vor Anreise: 10%
44. bis 30. Tag vor Anreise: 25%
29. bis 22. Tag vor Anreise: 50%
21. Tag bis Anreisetag: 80%

(5) Soweit die Unterkunft für den gebuchten und stornierten Zeitraum ganz oder zeitweilig anderweitig belegt werden kann, darf der Beherbergungsbetrieb dem Gast keine Kosten oder diese nur zeitanteilig in Rechnung stellen.
(6) Dem Beherbergungsbetrieb ist freigestellt, Nichtanreisen von Gästen entsprechend den vorstehenden Bestimmungen für Stornierungen zu behandeln. Eigene Stornoregeln ersetzen vorstehende.
(7) Rücktrittserklärungen sind vom Gast ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb zu richten. Soweit solche bei der Buchungsstelle eingehen, werden sie an den Beherbergungsbetrieb entsprechend vorstehender Regelung weitergeleitet.

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